Schulpsychologische Abklärung
Der schulpsychologische Dienst berät Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen bei schulischen Problemen und klärt bei Bedarf deren Ursachen und mögliche Massnahmen ab. Die Beratung und Abklärung einer Schülerin oder eines Schülers kann sinnvoll sein bei Arbeits- und Motivationsproblemen, der Zuweisung in eine Kleinklasse oder zur Vermittlung von Stütz- und Fördermassnahmen. Bei einer schulpsychologischen Abklärung wird in der Regel ein Abklärungsbericht erstellt, welcher dem Ressort Soziales als Entscheidungsgrundlage für die Einleitung notwendiger Massnahmen dient. Schulpsychologische Abklärungen unterstehen dem Amtsgeheimnis und werden nicht ohne Einverständnis der Eltern an Dritte weitergegeben.
Schulpsychologische Beratung
In der Sprechstunde der schulpsychologischen Beratungsstelle besteht die Möglichkeit zu Gesprächen. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen können die Sprechstunde nutzen. Die Beratungen sind freiwillig, unentgeltlich und absolut vertraulich. Es werden keine Berichte verfasst und keine Akten geführt.
Die Sprechstunden der schulpsychologischen Beratungsstelle werden jedes Schuljahr neu angesetzt und allen Schülerinnen und Schülern durch die Klassenlehrpersonen schriftlich bekannt gegeben.
Schulpsychologin
Unsere Schulpsychologin, Frau Christina Seitz, ist in den Schulen Grüze 1-7 und der Schule Stägenbuck wie folgt erreichbar:Schule Grüze
Schulhaus Grüze 3, 2. Stock
Neuhausstrasse 23, 8600 Dübendorf
Schule Stägenbuck
Schulhaus Stägenbuck, 1. Stock, Zimmer 26a
Zwinggartenstr. 26, 8600 Dübendorf
Falls die Schulpsychologin in ihrem Büro nicht erreichbar ist, können Sie ihr eine E-Mail senden oder ihr eine Nachricht auf dem Telefonbeantworter hinterlassen.