Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach

Schülertransportkosten

Da der Besuch der Volksschule (ohne Kantonsschule) grundsätzlich unentgeltlich ist, werden den Eltern die Transportkosten zurückerstattet, sofern der Wohnort an der Peripherie von Dübendorf (Stettbach, Neugut, Gfenn) oder in Gockhausen oder Schwerzenbach liegt. Die Rückerstattung erfolgt einmal pro Jahr jeweils im September und bezieht sich auf das vorangegangene, abgeschlossene Schuljahr). 

Die Rückerstattung der Transportkosten erfolgt nach folgenden Kriterien:



  • Die Rückerstattung umfasst maximal die Kosten eines entsprechenden Jahresabonnementes. Monatsbillette werden bis zu diesem Maximum rückerstattet. Für Einzelbillette erfolgt KEINE Rückerstattung.
  • Erstattet werden nur Kosten, die belegt werden können.



Jeweils im Juni wird den Eltern über die Schülerinnen und Schüler ein entsprechendes Formular nach Hause mitgegeben.