Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach

Jokertage

Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig der Klassenlehrperson mit. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet.
Die Jokertage müssen im entsprechenden Schuljahr bezogen werden, sie können nicht kumuliert werden. Nicht bezogene Jokertage verfallen.

Die Formulare Jokertag 1 und 2 können über die nachfolgenden Links ausgedruckt oder bei den Klassenlehrpersonen bezogen werden.